Zoll entdeckt über 33.000 Euro nicht deklariertes Bargeld in zwei Fällen

Claudius Stadelmann
Claudius Stadelmann
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Ein Diagramm mit zwei Linien, blau und rot, auf einem weißen Hintergrund mit der Überschrift "EU-Importe und Nicht-EU-Importe", das die blaue Linie sinken und die rote Linie steigen zeigt.Claudius Stadelmann

Zoll entdeckt über 33.000 Euro nicht deklariertes Bargeld in zwei Fällen

Zollbeamte des Hauptzollamts Regensburg haben innerhalb einer Woche zwei separate Fälle von nicht deklariertem Bargeld aufgedeckt. Bei den Vorfällen führten Reisende größere Geldbeträge mit sich, ohne diese ordnungsgemäß anzugeben, was zu Bußgeldern und Sicherheitsleistungen führte. Beide Fälle ereigneten sich Anfang Februar und zogen verwaltungsrechtliche Maßnahmen nach sich.

Der erste Vorfall ereignete sich am 6. Februar, als ein 45-jähriger russischer Staatsbürger auf der Autobahn A3 in der Nähe von Straubing-Bogen angehalten wurde. Bei der Kontrolle fanden die Beamten 15.800 Euro an nicht deklariertem Bargeld. Es wurden Bußgeldverfahren eingeleitet, und eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.975 Euro wurde auferlegt, bevor der Reisende seine Fahrt fortsetzen durfte.

Fünf Tage später, am 11. Februar, wurde ein tschechischer Staatsbürger am Schafberg in Furth im Wald kontrolliert. Zunächst gab der Mann nur 4.000 Euro an, doch bei einer anschließenden Durchsuchung wurden 15.800 Euro gefunden. Weitere Ermittlungen ergaben, dass er ursprünglich 15.000 Euro deklariert hatte, tatsächlich aber 17.805 Euro bei sich trug. Auch hier wurden Bußgeldverfahren eingeleitet, und eine Sicherheitsleistung von 2.140 Euro wurde festgesetzt. Beide Reisende durften nach Abschluss der zollrechtlichen Formalitäten ihre Fahrt fortsetzen.

Die Gesamtmenge des in diesen beiden Fällen betroffenen Bargelds belief sich auf über 33.000 Euro. René Matschke, Leiter des Hauptzollamts Regensburg, erinnerte Reisende daran, dass EU-Vorschriften die korrekte Deklaration von Bargeldbeträgen über 10.000 Euro vorschreiben. Verstöße können, wie in diesen jüngsten Fällen, erhebliche Geldbußen nach sich ziehen.

Bundesweit meldeten die deutschen Zollbehörden zwischen Februar 2025 und Februar 2026 rund 1.200 Fälle von nicht oder falsch deklariertem Bargeld. In diesem Zeitraum wurden über 25 Millionen Euro sichergestellt.

Die beiden Vorfälle unterstreichen die Bedeutung der Einhaltung der EU-Bargeldmeldevorschriften. Beide Reisende mussten finanzielle Sanktionen hinnehmen, durften ihre Reise jedoch nach der Abwicklung der Formalitäten fortsetzen. Die Zollbeamten setzen ihre Überwachung und Durchsetzung dieser Regelungen fort, um nicht deklarierte Bargeldbewegungen zu verhindern.

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