Bayern plant Hochspannungs-Upgrade für mehr Ökostrom im Netz
Großes Upgrade einer Hochspannungsleitung in Bayern geht in die Planungsphase
Die Regierung von Mittelfranken hat das formelle Genehmigungsverfahren für den Ersatz einer 380-Kilovolt-Leitung zwischen Raitersaich-West und Ludersheim-West eingeleitet. Das Projekt soll das Stromnetz modernisieren und den steigenden Energiebedarf decken, während Deutschland auf erneuerbare Energien umsteigt.
Die geplante Aufrüstung sieht vor, eine bestehende 220-Kilovolt-Leitung durch eine leistungsstärkere 380-Kilovolt-Verbindung zu ersetzen. Dadurch wird die Übertragungskapazität erhöht und die Integration erneuerbarer Energien in das Netz erleichtert. Der Abschnitt ist Teil einer größeren 170 Kilometer langen Strecke von Raitersaich bis Altheim, die schließlich Ludersheim und Aschaffenburg verbindet.
Der Netzbetreiber TenneT TSO GmbH, der das Vorhaben verantwortet, bezeichnet es als einen entscheidenden Schritt zur Stärkung des Netzes zwischen Mittelfranken und Niederbayern. Das Upgrade ist zudem Teil eines umfassenderen Plans: Ab 2026 sollen bundesweit zwölf weitere 380-Kilovolt-Freileitungsprojekte starten, darunter Großvorhaben wie SuedLink, SuedOstLink und Ultranet.
Öffentliche Beteiligung im Genehmigungsverfahren Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens erhalten Anwohner und Beteiligte die Möglichkeit, Unterlagen einzusehen und Einwände vorzubringen. Sämtliche relevanten Dokumente werden vom 13. November bis 12. Dezember 2025 online zugänglich sein. Die Frist für Einwendungen endet am 27. Dezember 2025. Betroffen sind unter anderem Gemeinden wie Großhabersdorf, Roßtal, Rohr und Nürnberg sowie gemeindefreie Gebiete wie der Forst Kleinschwarzenlohe und der Feuchter Forst.
Das Projekt durchläuft nun die verschiedenen Genehmigungsstufen, wobei die öffentliche Rückmeldung die weitere Ausgestaltung beeinflussen wird. Bei erfolgreicher Umsetzung wird die modernisierte Leitung die Übertragungskapazität steigern und die Energiewende in Deutschland unterstützen. Die endgültige Entscheidung muss technische Erfordernisse mit lokalen Belangen in Einklang bringen, bevor mit dem Bau begonnen werden kann.






