Zoll entdeckt illegale Maler ohne Arbeitserlaubnis in Regensburg
Claudius StadelmannZoll entdeckt illegale Maler ohne Arbeitserlaubnis in Regensburg
Zollbeamte aus Regensburg haben kürzlich zwei Mitarbeiter einer örtlichen Malerfirma überprüft. Bei den Arbeitern, 34 und 43 Jahre alt, fehlten die notwendigen Papiere, um legal in Deutschland arbeiten zu dürfen. Dieser Fund löste Ermittlungen zu ihrem illegalen Aufenthalt im Land aus.
Die beiden Maler besaßen lediglich befristete Aufenthaltstitel der Tschechischen Republik, die sie nicht berechtigten, für ein deutsches Unternehmen tätig zu sein. Die Behörden ordneten daher an, dass sie Deutschland umgehend verlassen müssen.
Geldstrafen wurden entsprechend der Dauer ihres Aufenthalts und ihrer Einkünfte verhängt: Der 34-Jährige musste 2.300 Euro zahlen, der 43-Jährige 300 Euro. Beide wurden verpflichtet, das Land unverzüglich zu verlassen. Die Untersuchungen bestätigten, dass den Arbeitern gültige deutsche Aufenthaltstitel fehlten. Die Höhe der Strafen unterstreicht die Schwere des Verstoßes. Der Fall verdeutlicht die rechtlichen Anforderungen für ausländische Arbeitskräfte in Deutschland.
