Zoll beschlagnahmt illegale Medikamente aus Indien in Weiden
Zollbeamte in Weiden beschlagnahmen Paket mit nicht zugelassenen Medikamenten aus Indien
Bei einer Kontrolle haben Zollbeamte in Weiden ein Paket aus Indien mit unerlaubten Arzneimitteln beschlagnahmt. Die Sendung, die von einer Privatperson bestellt worden war, enthielt 20 verschiedene Produkte, die gegen Einfuhrbestimmungen verstießen. Die Behörden haben die Ware inzwischen vernichtet und den Empfänger vor möglichen Strafen gewarnt.
Die Überprüfung erfolgte am Zollamt Oberpfalz, wo die Beamten den Inhalt des Pakets untersuchten. Darin fanden sie Tabletten, Kapseln, Tropfen und Salben – insgesamt 20 verschiedene Produkte.
Von diesen wurden 17 als Arzneimittel nach dem Arzneimittelgesetz eingestuft. Da ihnen eine gültige EU-Zulassung oder CE-Kennzeichnung fehlte, war ihre Einfuhr illegal. Ein weiteres Produkt galt als nicht verkehrsfähiges Medizinprodukt, während die beiden verbleibenden Artikel zwar nicht unter das Arzneimittelgesetz fielen, aber ebenfalls nicht eingeführt werden durften.
Sibylle Wohlmann, stellvertretende Leiterin des Zollamts, betonte die Bedeutung solcher Kontrollen. Diese dienten dem Verbraucherschutz, indem sie vor unregulierten oder unsicheren Produkten bewahrten. Nach deutschem Recht ist es Privatpersonen verboten, Medikamente aus Ländern außerhalb der EU einzuführen – selbst für den Eigenbedarf. Die einzige legale Möglichkeit besteht darin, rezeptfreie Arzneimittel bei zugelassenen EU-Versandapotheken zu bestellen.
Die beschlagnahmte Ware wurde inzwischen vernichtet, und dem Empfänger könnten weitere Konsequenzen drohen. Die Zollbehörden führen weiterhin strenge Kontrollen bei Postsendungen durch, um den illegalen Versand von Medikamenten zu unterbinden. Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz können mit Bußgeldern oder anderen rechtlichen Maßnahmen geahndet werden.






