Wirecard-Aktionäre bangen um Milliarden – BGH entscheidet im November über Entschädigungen
Claudius StadelmannWirecard: BGH prüft Ansprüche von Aktionären nach Insolvenz - Wirecard-Aktionäre bangen um Milliarden – BGH entscheidet im November über Entschädigungen
Der Wirecard-Kollaps sorgt weiterhin für juristische Auseinandersetzungen um Entschädigungen. Rund 50.000 Aktionäre haben Forderungen in Höhe von insgesamt 8,5 Milliarden Euro gegen das insolvente Unternehmen angemeldet. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München hat nun geklärt, wie diese Ansprüche behandelt werden – die endgültige Entscheidung liegt jedoch beim Bundesgerichtshof (BGH).
Das OLG München entschied, dass Aktionäre ihre Schadensersatzforderungen nur als einfache Insolvenzforderungen geltend machen können. Damit rücken sie in der Verteilung der verbleibenden Wirecard-Vermögenswerte hinter andere Gläubiger wie Banken und Mitarbeiter. Der Insolvenzverwalter Michael Jaffé hatte die Forderungen der Aktionäre bereits bestritten und argumentiert, dass andere Gläubiger Vorrang haben müssten.
Einer der Kläger, die Union Investment, fordert rund 10 Millionen Euro Schadensersatz. Das Unternehmen wirft Wirecard vor, sein Geschäftsmodell falsch dargestellt und Anleger über die finanzielle Lage getäuscht zu haben. Insgesamt belaufen sich die angemeldeten Forderungen der Gläubiger auf 15,4 Milliarden Euro – doch die Insolvenzmasse umfasst lediglich 650 Millionen Euro, sodass mit nur minimalen Auszahlungen zu rechnen ist.
Nun prüft der BGH, ob Aktionäre überhaupt Schadensersatz aus der Insolvenzmasse erhalten können. Eine Entscheidung wird für den 13. November erwartet (Aktenzeichen: IX ZR 127/24). Selbst bei einer Zustimmung bleiben jedoch Zeitplan und Höhe der Auszahlungen aufgrund laufender Rechtsstreitigkeiten ungewiss.
Das BGH-Urteil wird entscheiden, ob Wirecard-Aktionäre überhaupt eine Entschädigung erhalten. Bei nur 650 Millionen Euro verfügbarer Masse gegenüber Forderungen in Höhe von 15,4 Milliarden Euro drohen den Gläubigern hohe Verluste. Die November-Entscheidung wird die endgültige Rangfolge der Ansprüche klären – und zeigen, wie wenig Investoren am Ende möglicherweise zurückerhalten.






