Tanzverbot an Feiertagen: Gericht bestätigt bayerische Tradition trotz Proteste
Katarina OrtmannTanzverbot an Feiertagen: Gericht bestätigt bayerische Tradition trotz Proteste
Ein Eilantrag gegen das langjährige Tanzverbot an religiösen Feiertagen in Bayern ist gescheitert. Das Verwaltungsgericht Ansbach wies einen Befreiungsantrag des Bund für Geistesfreiheit, einer säkularen Organisation, zurück. Damit bleibt das Verbot an Gründonnerstag und Karfreitag in diesem Jahr bestehen.
Ausgelöst wurde der Rechtsstreit vom Bund für Geistesfreiheit, der sich seit 1848 für die Trennung von Kirche und Staat einsetzt und die Aufhebung der Tanzbeschränkungen erstrebt. Die Organisation argumentierte, das Verbot verstoße gegen verfassungsmäßige Rechte. Das Gericht sah jedoch keine rechtliche Grundlage, es aufzuheben.
Die Verhandlung fand am Aschermittwoch statt, einem Tag, der in Bayern traditionell von besinnlicher Stille geprägt ist. Die Richter bestätigten die Rechtmäßigkeit des Verbots für 2023. Bereits im vergangenen Jahr hatte die Stadt Nürnberg ähnliche Einschränkungen durchgesetzt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der Bund für Geistesfreiheit weiterhin Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen kann. Bis auf Weiteres bleibt öffentliches Tanzen an Gründonnerstag und Karfreitag in ganz Bayern untersagt.
Mit der Entscheidung bleibt das Tanzverbot auch 2024 in Kraft. Säkulare Aktivisten haben jedoch die Möglichkeit, den Fall vor eine höhere Instanz zu bringen. Das Ergebnis könnte künftige Debatten über religiöse Traditionen und das öffentliche Leben in Bayern prägen.






