Playboy verklagt Meta wegen gelöschter Facebook-Seite – ohne klare Begründung
Katarina OrtmannPlayboy verklagt Meta wegen gelöschter Facebook-Seite – ohne klare Begründung
Der deutsche Verlag des Playboy hat rechtliche Schritte gegen Meta eingeleitet, nachdem das Unternehmen die Facebook-Seite des Magazins dauerhaft gelöscht hatte. Die Kouneli Media GmbH, die für die deutsche Ausgabe verantwortlich ist, reichte eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur ein und strebt nun eine einstweilige Verfügung an – unterstützt von einem Medienverband.
Streitpunkt ist Metas Entscheidung, die Seite wegen Verstößen gegen die Gemeinschaftsstandards zu sperren, die den Umgang mit erwachsenen Inhalten regeln. Welche konkreten Beiträge die Maßnahme ausgelöst haben, teilte das Unternehmen jedoch nicht mit.
Meta deaktivierte die Facebook-Seite von Playboy Deutschland mit der Begründung, es gebe Verstöße im Zusammenhang mit "sexuell suggestivem Kontakt zwischen Erwachsenen" sowie "Nacktheit und sexueller Aktivität". Trotz mehrfacher Nachfragen präzisierte das Unternehmen nicht, welche bestimmten Inhalte zur Löschung führten.
Kouneli Media versuchte zunächst, das Problem im direkten Gespräch mit Meta zu klären, erhielt jedoch keine klare Antwort. Aufgrund der mangelnden Transparenz beauftragte der Verlag eine Münchner Kanzlei, um gerichtlich gegen die Plattform vorzugehen.
Der Medienverband der freien Presse (MVFP) unterstützt die rechtlichen Schritte von Kouneli. Die Bundesnetzagentur als zuständige Bundesbehörde hat sich bisher nicht öffentlich zu der Beschwerde geäußert.
Der Fall verdeutlicht die anhaltenden Spannungen zwischen Verlagen und sozialen Medien bei der Inhaltsmoderation. Während Kouneli Media weiter auf Aufklärung drängt, hält Meta an seiner Entscheidung fest – ohne weitere Erklärungen. Die gerichtliche Auseinandersetzung könnte klären, ob die Seite wiederhergestellt werden muss oder ob Meta detailliertere Begründungen liefern muss.






