17 June 2026, 19:23

Neue EU-Regel: Stornierungsbutton wird ab Juni für Online-Verträge Pflicht

Beginn des Widerrufsrechts-Buttons: So einfach lassen sich unbeabsichtigte Online-Käufe rückgängig machen

Neue EU-Regel: Stornierungsbutton wird ab Juni für Online-Verträge Pflicht

Ab dem 19. Juni ändert eine neue EU-Richtlinie die Stornierung von Online-Verträgen in Deutschland. Händler und Dienstleister müssen dann auf ihren Websites einen deutlich gekennzeichneten „Stornierungsbutton“ einbinden – und das für alle Verträge, die dem deutschen Recht unterliegen.

Die Richtlinie wurde bereits in nationales Recht umgesetzt, sodass der Button verpflichtend wird. Er muss leicht auffindbar und nutzbar sein, etwa mit der Beschriftung „Vertrag kündigen“. Der Stornierungsvorgang darf dabei nicht komplizierter sein als der ursprüngliche Vertragsabschluss.

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Verbraucher erhalten nach der Kündigung umgehend eine Bestätigung in speicherbarer Form, etwa per E-Mail. Die Neuregelung ändert jedoch nichts an der gesetzlichen Widerrufsfrist, die weiterhin 14 Tage ab Vertragsunterzeichnung oder Warenerhalt beträgt. Fehlt der Button, kann sich die Frist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.

Unterstützt wird die Änderung unter anderem vom Verbraucherzentrale Bremen und dem Verbraucherzentrale Bundesverband. In anderen EU-Ländern muss die Richtlinie noch in nationales Recht überführt werden, bevor sie gilt.

Ziel des „Stornierungsbuttons“ ist es, den Prozess für Verbraucher zu vereinfachen. Er sorgt für Klarheit und schafft sofortige Rechtssicherheit bei digitalen Kündigungen. Händler müssen die Vorgabe bis zum Stichtag umsetzen, um eine Verlängerung der Widerrufsfristen zu vermeiden.

Quelle