17 June 2026, 18:46

Landshut setzt Grundsteuerreform nach Verfassungsurteil erfolgreich um

Positive Conclusion on Real Estate Tax Decisions

Landshut setzt Grundsteuerreform nach Verfassungsurteil erfolgreich um

Das Finanzamt der Stadt Landshut hat nach einem Gerichtsurteil eine umfassende Reform der Grundsteuer abgeschlossen. Den Anstoß gab ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, der die bisherige Regelung für verfassungswidrig erklärte. Daraufhin wurde ein neues Bayerisches Grundsteuergesetz eingeführt, um das Problem zu lösen.

Der Prozess begann im November 2021, als der Bayerische Landtag das neue Gesetz verabschiedete. Dieses sieht ein Flächenmodell für die Bewertung vor. Anfang Januar verschickte das Landshuter Finanzamt rund 30.000 Grundsteuerbescheide an die Bürgerinnen und Bürger.

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In den Monaten Januar und Februar bearbeiteten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchschnittlich 150 Anrufe pro Tag. Bis März sank die Zahl auf etwa 50 Anrufe täglich. Nur rund 200 Widersprüche wurden eingelegt, die meisten davon konnten in direkten Gesprächen geklärt werden. Lediglich neun Fälle erforderten eine weitere Prüfung durch die Regierung von Niederbayern.

Im Oktober 2024 passte der Landshuter Stadtrat die Hebesätze an, um die Einnahmenneutralität zu gewährleisten. Der Satz für die Grundsteuer A wurde auf 295 Prozent festgesetzt, während die Grundsteuer B bei 483 Prozent liegt.

Die Reform ist nun mit nur wenigen Streitfällen umgesetzt. Die neuen Sätze und Bewertungen sind in Kraft, und nur eine geringe Anzahl von Fällen wird noch geprüft. Die Änderungen sorgen für die Einhaltung des Verfassungsurteils und sichern gleichzeitig die finanzielle Stabilität der Stadt.

Quelle