10 May 2026, 06:17

Hubigs Reform soll Feminizide künftig als Mord bestrafen lassen

Altes französisches Rechtsdokument mit der Bezeichnung 'Tribunal Révolutionnaire', das Hinrichtungen beschreibt, mit vergilbtem Papier und geschwungener Schrift.

Hubigs Reform soll Feminizide künftig als Mord bestrafen lassen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat Pläne zur Reform des Strafgesetzbuchs angekündigt. Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, geschlechtsspezifische Tötungsdelikte – oft als Feminizide bezeichnet – künftig systematisch als Mord und nicht als Totschlag einzustufen.

Nach geltendem Recht ist nur bei einer Verurteilung wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe möglich. Totschlag hingegen wird mit zeitlich befristeten Haftstrafen geahndet, die eine spätere Entlassung vorsehen. Hubig strebt schärfere Strafen für Tötungen an, die auf geschlechtsspezifischen Motiven beruhen.

Bisher erlaubt das Gesetz Staatsanwälten, besitzergreifende oder kontrollierende Tötungsmotive als Mord zu werten. Dennoch stufen einige Gerichte solche Fälle weiterhin als Totschlag ein – etwa mit Verweis auf verminderte Schuldfähigkeit. Diese uneinheitliche Rechtsprechung hat in der Vergangenheit zu milderen Urteilen für Täter geführt.

Die geplante Reform soll geschlechtsspezifische Tötungen ausdrücklich im Mordparagraphen verankern. Tötet jemand eine Frau allein wegen ihres Geschlechts und liegen die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vor, müsste der Täter oder die Täterin wegen Mordes angeklagt werden. Damit würde eine Gesetzeslücke geschlossen, die es einigen Straftätern bisher ermöglichte, einer lebenslangen Strafe zu entgehen.

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Hubigs Vorstoß zielt darauf ab, die Rechtslage zu präzisieren und Interpretationsspielräume zu beseitigen. Indem geschlechterbasierte Tötungen klar als Mord definiert werden, will die Bundesregierung sicherstellen, dass solche Verbrechen konsequent härter bestraft werden. Die Änderung würde die strafrechtlichen Konsequenzen an die Schwere der Tat anpassen.

Die Reform hätte zur Folge, dass geschlechtsmotivierte Tötungen rechtlich gleichbewertet werden wie andere Mordfälle. Verurteilte müssten demnach mit der Möglichkeit einer lebenslangen Haft rechnen – statt mit den begrenzten Strafmaßen, die beim Totschlag gelten. Die Bundesregierung erwartet, dass die Neuregelung den Schutz von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt deutlich stärken wird.

Quelle