Gericht stoppt Böhmermanns Vorwürfe gegen Arne Schönbohm wegen angeblicher Russland-Verbindungen
Klaas BarthGericht stoppt Böhmermanns Vorwürfe gegen Arne Schönbohm wegen angeblicher Russland-Verbindungen
Ein Münchner Oberlandesgericht hat in einem Verleumdungsprozess gegen Jan Böhmermann entschieden. Der Satiriker darf nicht länger behaupten, Arne Schönbohm habe Verbindungen zu russischen Geheimdiensten unterhalten. Schönbohm hatte wegen Äußerungen in der Sendung ZDF Magazin Royale rechtliche Schritte eingeleitet.
Das Gericht urteilte, Böhmermanns Aussagen hätten Schönbohms Persönlichkeitsrechte verletzt. Es bestätigte, die Sendung habe bewusst eine Verbindung zwischen Schönbohm und russischen Geheimdiensten nahegelegt. Die Verteidigung Böhmermanns, der die Kommentare als Satire rechtfertigte, wurde zurückgewiesen.
Schönbohms Anwalt verschärfte die Situation später, indem er die falschen Vorwürfe in einem Interview wiederholte. Das Gericht räumte ein, dieser Fehler habe Schönbohms Anspruch auf Schadensersatz geschwächt. Daher wurde die Forderung nach 100.000 Euro Entschädigung abgewiesen.
Ein Sprecher des Senders bedauerte das Urteil. Man betonte, der Beitrag habe nie den Eindruck erwecken sollen, Schönbohm stehe mit ausländischen Geheimdiensten in Verbindung. Schönbohm selbst bezeichnete das Urteil als großen Erfolg, zeigte sich aber enttäuscht, dass keine finanzielle Wiedergutmachung zugesprochen wurde.
Das Gericht untersagte die umstrittenen Behauptungen, lehnte eine Schadensersatzzahlung jedoch ab. Schönbohm argumentierte, die Sendung habe die nationale Sicherheit gefährdet und das Vertrauen in die internationale Zusammenarbeit beschädigt. Das Urteil beendet eine Phase des Rechtsstreits, auch wenn nicht alle seine Forderungen anerkannt wurden.






