03 April 2026, 20:22

Gericht bestätigt umstrittene Rehwild-Abschussquote trotz Pächter-Klage

Ein Reh, das in einem bewaldeten Gebiet neben einem umgestürzten Baum steht, mit trockenen Blättern und Gras auf dem Boden, umgeben von Bäumen im Hintergrund.

Gericht bestätigt umstrittene Rehwild-Abschussquote trotz Pächter-Klage

Ein Rechtsstreit zwischen einem Jagdpächter und den örtlichen Behörden über die Abschussquote für Rehwild hat für Aufsehen gesorgt. Der Pächter hatte die Entscheidung des Landkreises angefochten, die Quote von 60 auf 72 Tiere anzuheben, und argumentiert, dass die Erhöhung nicht ausreichend begründet sei. Das Verwaltungsgericht hat nun ein Urteil gefällt: Die Klage sei zwar zulässig, in der Sache jedoch unbegründet.

Der Konflikt entzündete sich, als der Pächter einen Abschuss von 60 Rehen vorschlug, das Landratsamt die Quote jedoch auf 72 festsetzte. Der Pächter zog vor Gericht und behauptete, die höhere Zahl sei weder rechtlich haltbar noch vertretbar. Er berief sich auf ein forstliches Gutachten, das die Verbissbelastung als "tragbar" einstuft, und stellte damit die Notwendigkeit einer höheren Abschusszahl infrage.

Das Gericht prüfte den Fall und stellte fest, dass der Wissensstand der Kreisverwaltung zum Zeitpunkt der Planung keine Mängel aufwies. Die Entscheidung der Jagdbehörde sei rechtmäßig und verletze nicht die Rechte des Pächters, so die Richter. Zudem betonten sie, dass jede Abschussstrategie auf einer fachkundigen Bewertung von Vegetation und Waldverjüngung basieren müsse.

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Obwohl das Gericht das Recht des Pächters anerkannte, die Quote anzufechten, bestätigte es die Entscheidung des Landkreises. Gleichzeitig wies es darauf hin, dass der Jagdplan bei veränderten Rahmenbedingungen in Zukunft angepasst werden müsse.

Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts bleibt die vom Landkreis festgelegte Abschussquote vorerst bestehen. Die Argumentation des Pächters, die Erhöhung sei unbegründet, wurde zurückgewiesen – allerdings ließ das Gericht Spielraum für Anpassungen, sollten neue Erkenntnisse vorliegen. Bis auf Weiteres gilt die Quote von 72 Rehen als rechtlich bindend.

Quelle