18 June 2026, 16:13

Gamsjagd im Kürnacher Wald nach Gerichtsurteil wieder erlaubt

Deutschland: Gericht verwirft Klage gegen Chamois-Abschussplan

Gamsjagd im Kürnacher Wald nach Gerichtsurteil wieder erlaubt

Gamsjagd im Kürnacher Wald bei Kempten nach Gerichtsurteil wieder aufgenommen

Nach einer gerichtlichen Entscheidung darf im Kürnacher Wald bei Kempten wieder Gamswild bejagt werden. Das Urteil erlaubt die Entnahme von bis zu 15 Tieren in dem Gebiet. Eine lokale Naturschutzorganisation hatte den Plan zuvor vor Gericht angefochten.

Das Verwaltungsgericht Augsburg wies am 22. Februar 2022 eine Klage des Vereins Wildes Bayern e.V. ab. Die Organisation hatte argumentiert, dass die Bejagung von 15 Gämsen den Bestand der Art gefährde, da bei einer Zählung im Jahr 2020 nur noch 18 Tiere im Wald gelebt hätten. Das Gericht urteilte jedoch, dass die Untere Jagdbehörde mit der Genehmigung des Abschussplans korrekt gehandelt habe.

Die Behörde hatte ihre Entscheidung in Abstimmung mit der Jagdgenossenschaft Buchenberg auf Basis einer Ortsbegehung aus dem Jahr 2019 sowie weiterer Untersuchungen getroffen. Langjährige Beobachtungen zeigten zudem erhebliche Verbiss-Schäden im Wald. Der genehmigte Abschussplan gilt für acht Jagdreviere innerhalb des Gebiets der Genossenschaft.

Auf der baden-württembergischen Seite des Kürnacher Waldes war die Jagd bereits erlaubt. Nun dürfen auch Freizeitjäger aus dem Allgäu an der Bejagung teilnehmen. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Plan einen angemessenen Ausgleich zwischen den Bedürfnissen des Gamsbestands und dem Zustand des Waldes herstelle.

Das Urteil bestätigt, dass die Entnahme von bis zu 15 Gämsen rechtmäßig und nachhaltig ist. Der Abschussplan gefährde das Überleben der Art im Kürnacher Wald nicht. Die Jagd in dem Gebiet wurde unter diesen Auflagen nun wieder aufgenommen.

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