Einigung erreicht: Arbeitgeber zahlen ab 2028 weniger in Familienfonds ein
Claudius StadelmannEinigung erreicht: Arbeitgeber zahlen ab 2028 weniger in Familienfonds ein
Bund und Länder einig: Arbeitgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds sinken ab 2028 um einen Prozentpunkt
Nach wochenlangen Verhandlungen haben sich die Bundesregierung und die 16 Bundesländer darauf verständigt, die Arbeitgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) ab 2028 um einen Prozentpunkt zu senken. Zuvor hatte es Streit darüber gegeben, wie die Finanzierung der Entlastung sichergestellt werden soll. Die Länder hatten sich zunächst geweigert, die Kosten zu tragen, und argumentiert, dies sei eine Aufgabe des Bundes.
Ursprünglich hatte die Bundesregierung vorgeschlagen, die Senkung der Lohnnebenkosten durch eine Anpassung der Länderanteile an den Steuerertrag zu finanzieren. Dies stieß jedoch auf scharfe Kritik, da die Länder für entgangene Einnahmen entschädigt werden wollten. Sie bestanden darauf, dass die Senkung der Abgaben eine bundespolitische Maßnahme sei und nicht zu ihren Lasten gehen dürfe.
Am Ende einigte man sich auf einen Kompromiss. Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (Finanzen) bestätigte, dass die Finanzierungslücke von 600 Millionen Euro im FLAF geschlossen worden sei. Die Länder übernehmen ein Drittel der verbleibenden 200 Millionen Euro, der Rest wird aus anderen Quellen gedeckt – darunter dem EU-Aufbaufonds Resilience and Recovery Facility.
Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) bestätigte später, dass sich auch Länder und Gemeinden an der Finanzierung des Fonds beteiligen werden. Anton Mattle, Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz, begrüßte die Einigung. Die finanzielle Beteiligung der Länder ist jedoch auf das Jahr 2028 begrenzt; weitere Verhandlungen sind im Rahmen des neuen Länderfinanzausgleichs ab 2029 vorgesehen.
Die Vereinbarung sieht vor, dass die Arbeitgeberbeiträge zum FLAF ab 2028 um einen Prozentpunkt sinken. Die Länder übernehmen vorübergehend einen Teil der Kosten, während EU-Mittel die verbleibende Lücke schließen. Die Regelung soll in künftigen Haushaltsverhandlungen überprüft werden.
