Deutschland verpasst EU-Frist für Lohngerechtigkeitsgesetz – was jetzt passiert
Katarina OrtmannDeutschland verpasst EU-Frist für Lohngerechtigkeitsgesetz – was jetzt passiert
Deutschland hat die EU-Frist für die Umsetzung der Lohngerechtigkeitsrichtlinie verpasst. Das Gesetz hätte bis zum 7. Juni in Kraft treten sollen, um Gehaltsunterschiede zwischen Beschäftigten offenzulegen. Das Bundesfamilienministerium bestätigte die Verzögerung, nachdem die notwendigen Schritte nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnten.
Die EU-Richtlinie zur Lohngerechtigkeit verpflichtet Unternehmen, Gehaltsinformationen offenzulegen, um Ungleichheiten bei der Bezahlung transparenter zu machen. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hatte zwar Vorbereitungen für die Gesetzgebung getroffen, doch zusätzliche Abstimmungen verzögerten den Zeitplan über den ursprünglichen Termin im Juni hinaus.
Franziska Martin, Redakteurin mit Schwerpunkt Arbeitswelt, verfolgt solche Entwicklungen seit Langem. Bevor sie ihre aktuelle Position antrat, arbeitete sie in der Technologie-Redaktion des Manager Magazins, wo sie ausführlich über KI und deren Auswirkungen auf die Arbeitswelt berichtete. Ihre Berichterstattung umfasst oft auch die gesellschaftlichen Folgen von Arbeit – etwa Fairness und Chancengleichheit bei der Bezahlung.
Durch die Verzögerung des Ministeriums müssen Unternehmen und Beschäftigte länger auf die neuen Regeln warten. Bis dahin bleibt die Gehaltstransparenz in Deutschland durch die bestehenden Vorschriften begrenzt.
Die verpasste Frist lässt den weiteren Zeitplan für die Umsetzung der Richtlinie ungewiss. Unternehmen bleiben vorerst an die aktuellen Meldepflichten zu Gehältern gebunden, bis das Gesetz verabschiedet wird. Beschäftigte, die Klarheit über Gehaltsunterschiede suchen, müssen nun auf weitere Updates des Ministeriums warten.






