Bayerns Ärztin kämpft gegen fragwürdige Kündigung wegen angeblichem Zeitbetrug
Katarina OrtmannBayerns Ärztin kämpft gegen fragwürdige Kündigung wegen angeblichem Zeitbetrug
Eine leitende Ärztin der Technischen Universität München wehrt sich vor dem Arbeitsgericht Regensburg gegen ihre Kündigung. Der Freistaat Bayern, ihr Arbeitgeber, wirft ihr vorsätzlichen Zeitbetrug vor – ein Vorwurf, den das Gericht nun infrage stellt. Verfahrensfehler und schwache Beweislage lassen den Fall zweifelhaft erscheinen.
Der Streit begann, als die Medizinerin wegen angeblichen Zeitbetrugs fristlos entlassen wurde. Ihr Arbeitgeber wandelte die Kündigung später in eine ordentliche um. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass die Anschuldigungen nicht ausreichend belegt seien, und hielt eine schriftliche Abmahnung für angemessener.
Die Ärztin legte eine detaillierte Zeitleiste ihrer Tätigkeiten während des umstrittenen Zeitraums vor. Sie nannte Kollegen, Patienten und eine Pflegekraft, mit der sie zusammengearbeitet hatte, darunter auch die Teilnahme an einer Teamsitzung während bezahlter Freistellung. Ihr Arbeitgeber hingegen argumentierte, sie habe im Anschluss unrechtmäßig zusätzliche bezahlte Stunden abgerechnet.
Rechtliche Mängel schwächten die Position des Freistaats weiter. Die zweiwöchige Frist für eine fristlose Kündigung wurde versäumt, zudem könnte die zuständige Stelle gar nicht befugt gewesen sein, die Entlassung auszusprechen. Vergleichbare Fälle, in denen Bayern führende Ärzte gegen eine Kündigung wegen Zeitbetrugs verteidigt hätte, wurden nicht gefunden. Das Gericht gab dem Freistaat nun bis zum 17. April Zeit, um diese Verfahrensfehler zu klären.
Die Ärztin lehnte ein Abfindungsangebot ab und besteht darauf, ihren Arbeitsplatz zu behalten. Der Fall bleibt weiter offen, während beide Seiten die nächsten Schritte abwarten.
Das Urteil des Gerichts offenbart gravierende Lücken im Vorgehen des Freistaats – von verpassten Fristen bis zu unbelegten Betrugsvorwürfen. Der Arbeitsplatz der Medizinerin steht weiterhin auf dem Spiel, während der Arbeitgeber nun unter Zugzwang steht, bis Mitte April zu reagieren. Das Ergebnis könnte präzedenzwirksam für die Handhabung ähnlicher Konflikte im öffentlichen Gesundheitssektor Bayerns werden.






