Bayern droht Berlin mit Klagen gegen geplante Wohnungsenteignungen
Katarina OrtmannBayern droht Berlin mit Klagen gegen geplante Wohnungsenteignungen
Bayern bereitet rechtliche Schritte gegen Berlins Pläne zur Enteignung von Wohnungsunternehmen vor. Der Vorstoß folgt auf die Entscheidung der Hauptstadt, das Thema im Wahlkampf wieder aufzugreifen. Die Berliner Landtagswahl ist für den 20. September angesetzt.
Im März hatte die Berliner CDU-SPD-Koalition ein Gesetz verabschiedet, das die Überführung bestimmter Vermögenswerte in öffentliches Eigentum ermöglicht. Die Regelung schloss große Wohnungsvermieter aus, belebte jedoch die Debatte über Enteignungen neu. Mehr als 59 Prozent der Berliner Wähler hatten sich 2021 in einem Volksentscheid für die Vergesellschaftung großer Immobilienfirmen ausgesprochen.
Bayerns Kabinett hat nun eine Bundesratsinitiative gestartet, um gegen diese Pläne vorzugehen. Florian Herrmann (CSU) warnte, Bayern werde jede Enteignung vor dem Bundesverfassungsgericht anfechten. Der Freistaat argumentiert, die vorgesehene Entschädigung – 40 bis 60 Prozent des Marktwerts – sei verfassungswidrig und könnte die Finanzmärkte destabilisieren.
Herrmann betonte zudem, Bayern werde Berlins Vorgehen „grundsätzlich ablehnen“ und bezeichnete es als „sozialistische Methode“. Sollte der Berliner Senat und das Abgeordnetenhaus die Enteignungen vorantreiben, werde eine Verfassungsbeschwerde folgen.
Die Haltung Bayerns bahnt einen möglichen Rechtsstreit zwischen den beiden Ländern an. Im Mittelpunkt des Konflikts stehen die Höhe der Entschädigungen und die Rechtmäßigkeit der Enteignungen. Die anstehende Berliner Wahl könnte den weiteren Verlauf dieser Pläne zusätzlich prägen.
