Bayerische Kommunen müssen ab 2026 ganztägige Kinderbetreuung garantieren
Claudius StadelmannBayerische Kommunen müssen ab 2026 ganztägige Kinderbetreuung garantieren
Bayerische Kommunen stehen bald vor neuen Betreuungspflichten für Kinder. Ab dem Schuljahr 2026/2027 müssen sie an jedem Wochentag eine ganztägige Betreuung bis 16 Uhr anbieten. Die neuen Regelungen sehen zudem einen Rechtsanspruch auf Ferienbetreuung für Kinder vor.
Die Änderungen wurden von Martina Wilhelm, Bürgermeisterin von Missen-Wilhams, während einer Gemeinderatssitzung bekannt gegeben. Sie erläuterte die bevorstehenden Verpflichtungen für die lokalen Behörden.
Nach dem neuen System wird die Ganztagsbetreuung bis 2026/2027 verbindlich eingeführt. Unklar ist jedoch, wie viele bayerische Kommunen bereits konkrete Umsetzungspläne vorgelegt haben. Das Schuljahr 2024/2025 markiert den Beginn der Übergangsphase, doch belastbare Zahlen zur Vorbereitung liegen noch nicht vor.
Ziel der Reformen ist es, das Betreuungsangebot in ganz Bayern auszubauen. Familien erhalten damit Zugang zu einer verlängerten täglichen Betreuung sowie zu Ferienangeboten. Die Kommunen haben nun einen klaren Zeitrahmen, um ihre Dienstleistungen entsprechend anzupassen.






