Zoll fahndet nach Goldschmuck: 63 Strafverfahren und 67.000 Euro Bußgelder
Claudius StadelmannZoll fahndet nach Goldschmuck: 63 Strafverfahren und 67.000 Euro Bußgelder
Zollbeamte in Süddeutschland haben über einen Zeitraum von zwei Wochen gezielte Kontrollen bei rückkehrenden Urlaubern durchgeführt. Im Fokus standen nicht deklarierte Waren, insbesondere Goldschmuck, was zu Dutzenden Strafverfahren und erheblichen Bußgeldern führte.
Die Hauptzollämter in Augsburg leiteten die Aktion, während die Kontrollstelle Kempten die Überprüfungen koordinierte. Hauptsächlich ging es um Reisende, die Goldschmuck ohne ordnungsgemäße Deklaration einführten.
In einem Fall traf ein Passagier aus der Türkei mit Schmuck im Wert von über 26.000 Euro ein. Da die Person keine Zollerklärung vorlegte, beschlagnahmten die Behörden die Gegenstände und leiteten ein Strafverfahren ein.
Insgesamt wurden 63 Strafverfahren eingeleitet, die meisten wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung und Goldschmuggel. Sieben weitere Fälle betrafen Verstöße gegen das Waffengesetz, darunter der Besitz verbotener Messer wie Springmesser und Schmetterlingsmesser.
Bei der Aktion wurden zudem über 67.000 Euro an Zollabgaben für nicht oder falsch deklarierte Waren eingezogen. Die Kontrollen unterstreichen die anhaltenden Bemühungen der Behörden, Schmuggel und Steuerhinterziehung an Grenzübergängen zu bekämpfen. Nicht deklarierter Schmuck wurde beschlagnahmt, und gegen Personen, die gegen Zollvorschriften verstoßen hatten, wurden rechtliche Schritte eingeleitet.






