Wie der Flaggenstreit die Weimarer Republik spaltete – bis zum bitteren Ende 1933
Katarina OrtmannWie der Flaggenstreit die Weimarer Republik spaltete – bis zum bitteren Ende 1933
Der Flaggenstreit im Deutschland der Weimarer Republik blieb bis 1933 ein bitteres Symbol der politischen Spaltung. Jahre lang stritten verfeindete Lager darüber, ob die Nationalfarben Schwarz-Rot-Gold oder die alten kaiserlichen Farben Schwarz-Weiß-Rot sein sollten. Der Konflikt prägte sogar die Bündnisse bei der Reichspräsidentenwahl 1925, als sich ein „Schwarz-Rot-Gold-Volksblock“ einem „Schwarz-Weiß-Rot-Reichsblock“ gegenüberstand.
Die Wurzeln des Streits reichen bis zum Kompromiss der Nationalversammlung zurück: Schwarz-Rot-Gold für die Nationalflagge, während die Handelsflagge beide Farbgebungen vereinte. Doch dieser Kompromiss konnte die Spannungen nicht entschärfen. Mit der Wahl Paul von Hindenburgs zum Reichspräsidenten 1925 gewannen die konservativen Kräfte an Selbstbewusstsein und drängten stärker auf die Wiedereinführung der kaiserlichen Farben.
1926 erließ Hindenburg – auf einen Vorschlag des parteilosen Reichskanzlers Hans Luther hin – die Zweite Flaggenverordnung. Das Dekret verfügte, dass deutsche diplomatische Vertretungen außerhalb Europas beide Flaggen hissen sollten: die Nationalfarben sowie die Handelsflagge mit kaiserlichen Symbolen. Die Maßnahme war auch eine Reaktion auf den Druck der Deutschen Volkspartei (DVP), die die Rückkehr zu den alten Farben forderte.
Edwin Redslob, der Reichskunstwart, wurde mit der Suche nach einer Lösung beauftragt. Er schlug ein Design vor, das die Flagge in rote und gelbe Viertel teilte, durchzogen von einem schwarzen Balkenkreuz. Doch der Entwurf stieß auf wenig Gegenliebe und trug kaum zur Beilegung des Streits bei. Stattdessen vertiefte die Verordnung die Gräben: Die Rechte – angeführt von DVP und Deutschnationaler Volkspartei (DNVP) – stand weiterhin hinter Schwarz-Weiß-Rot, während die „Weimarer Koalition“ Schwarz-Rot-Gold verteidigte.
Eigentlich sollte die Initiative die Linke und die Mitte zu bedingungsloser Unterstützung der republikanischen Farben zwingen. Doch sie zeigte nur, wie sehr sich die politischen Fronten bis Mitte der 1920er Jahre verhärtet hatten. Die Zweite Flaggenverordnung von 1926 löste den Konflikt nicht – im Gegenteil: Sie hielt die Auseinandersetzung am Leben und machte sie zum sichtbaren Zeichen der inneren Zerrissenheit Weimars. Die Flaggenfrage blieb bis zum Ende der Republik 1933 ungelöst.






