27 April 2026, 16:23

Taylor Swift sichert Stimme und Bild per Markenrecht gegen KI-Missbrauch ab

Ein Mann im Anzug und Krawatte spricht vor einer Wand in ein Mikrofon, wahrscheinlich um die Genehmigung eines Gesetzes durch die Regierung zu kommentieren.

Taylor Swift sichert Stimme und Bild per Markenrecht gegen KI-Missbrauch ab

Taylor Swifts Unternehmen hat drei neue Markenanmeldungen eingereicht – ein Schritt, der den rechtlichen Schutz im Zeitalter der künstlichen Intelligenz neu definieren könnte. Die Anmeldungen, die vom Fachanwalt für geistiges Eigentum Josh Gerben entdeckt wurden, zielen darauf ab, ihre Stimme und ihr Bild in Bereichen zu schützen, die bisher nicht von bestehenden Gesetzen abgedeckt werden. Damit folgt Swift dem Beispiel des Schauspielers Matthew McConaughey, dessen Team bereits 2025 vergleichbare Markenrechte sicherte.

Die Anträge wurden am 24. April 2023 über Swifts TAS Rights Management eingereicht. Zwei davon betreffen Klangmarken für ihre Stimme, konkret die Phrasen "Hey, hier ist Taylor Swift" und "Hey, ich bin's, Taylor". Ein dritter Antrag bezieht sich auf eine Bildmarke für ein bestimmtes Foto der Sängerin.

Bisher decken Markenrechte nicht generell das Erscheinungsbild, die Stimme oder die Persönlichkeit einer Person ab. Doch Swifts Anwaltsteam scheint hier neue Grenzen auszuloten. Der Schritt spiegelt die wachsende Sorge in der Unterhaltungsbranche über den Missbrauch von KI wider, etwa durch unerlaubte Deepfakes. Swifts eigenes Image wurde bereits in KI-generierten Inhalten ausgenutzt – von Metas Chatbots bis hin zu expliziten Fälschungen.

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Die Strategie ähnelt McConaugheys früheren Markenanmeldungen, die ebenfalls über die herkömmlichen Schutzgrenzen hinausgingen. Allerdings ist dieser "Markiere-dich-selbst"-Ansatz noch nicht vor Gericht getestet worden, sodass seine Wirksamkeit ungewiss bleibt.

Swifts Anmeldungen deuten auf einen möglichen Wandel hin, wie Prominente ihre Identität gegen KI-Bedrohungen verteidigen. Sollten die Marken durchkommen, könnten sie einen Präzedenzfall für die gesamte Branche schaffen. Bis dahin bleibt der juristische Ausgang jedoch abzuwarten.

Quelle