So stoppen Sie die Weitergabe Ihrer Meldedaten an Dritte
Bürger in Deutschland können bestimmte routinemäßige Weitergaben ihrer persönlichen Daten blockieren, indem sie bei den Meldebehörden Widerspruch einlegen. Dieses Recht ermöglicht es den Bürgern, zu verhindern, dass ihre Informationen an politische Parteien, Verlage oder religiöse Gemeinschaften weitergegeben werden. Das Verfahren ist kostenlos, erfordert keine Begründung und bleibt so lange aktiv, bis es zurückgenommen wird.
Meldeämter übermitteln regelmäßig Daten an verschiedene Organisationen. So erhalten politische Parteien, Wählergruppen und Initiatoren von Wahlvorschlägen in den sechs Monaten vor Landes- oder Kommunalwahlen Angaben zu Wahlberechtigten. Verlage von Telefon- und Adressbüchern bekommen zudem Namen, Adressen und akademische Titel aller volljährigen Bürger über 18 Jahren. Auch runde Geburtstage und Hochzeitstage werden an öffentliche Stellen, die Presse und Rundfunkanstalten weitergeleitet.
Jährlich übermitteln die Behörden dem Personalamt der Bundeswehr die Namen und Adressen aller Deutschen, die im folgenden Jahr 18 werden. Religiöse Gemeinschaften erhalten zudem Daten über Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner Glaubensrichtung angehören. Datenübermittlungen an religiöse Einrichtungen zu Steuerzwecken können jedoch nicht blockiert werden.
Um diese Weitergaben zu stoppen, müssen Bürger bei der für ihren Hauptwohnsitz zuständigen Meldebehörde Widerspruch einlegen. In Passau ist dies persönlich im Rathaus oder im BürgerServiceCenter Passavia möglich, alternativ auch online über das städtische Portal. Ein einziger Widerspruch gilt für beide Ehepartner, und es fallen keine Gebühren an, auch muss keine Begründung angegeben werden. Sobald der Widerspruch eingereicht ist, bleibt die Sperre bestehen, bis er widerrufen wird.
Nach einem Widerspruch erhalten politische Gruppen, die Bundeswehr oder Adressbuchverlage keine Daten mehr. Übermittlungen an religiöse Einrichtungen zu Steuerzwecken erfolgen jedoch weiterhin unabhängig davon.
Das Widerspruchsverfahren gibt den Bürgern die Kontrolle darüber, wie ihre Meldedaten genutzt werden. Mit einer einfachen Erklärung können sie den Zugang zu ihren persönlichen Angaben für die meisten nicht zwingend erforderlichen Zwecke einschränken. Der Prozess bleibt unkompliziert – ohne Kosten oder Fristen für diejenigen, die sich dagegen entscheiden.






