SAS-Passagier scheitert mit Klagen über Toiletten-Sitzplatz im Premium-Bereich
Claudius StadelmannSAS-Passagier scheitert mit Klagen über Toiletten-Sitzplatz im Premium-Bereich
Ein Passagier, der mit SAS geflogen war, forderte 170 Euro Entschädigung, nachdem er während des Fluges neben einer Flugzeugtoilette platziert worden war. Der Reisende behauptete, die ständigen Störungen hätten die Reise ruiniert. Doch sowohl die Fluggesellschaft als auch die Aufsichtsbehörden wiesen die Forderung zurück.
Der Passagier, der extra für einen "Premium"-Sitzplatz bezahlt hatte, argumentierte, die Lage habe zu wiederholten Unterbrechungen geführt. Er beschrieb Schlangen von Wartenden vor der Toilette sowie unangenehme Gerüche während des Essens. SAS entgegnete, es habe während des Fluges keine ungewöhnlichen Vorfälle gegeben.
Der Fall wurde an die norwegische Schlichtungsstelle für Verbraucherfragen weitergeleitet, die sich auf die Seite der Airline stellte. Die Passagierrechte-Organisation Flightright erklärte später, dass Entschädigungsansprüche in solchen Fällen selten erfolgreich seien. Laut ihrer Stellungnahme müsse der Sitzplatz lediglich der beworbenen Beschreibung der Fluggesellschaft entsprechen. Solange die Airline die Nähe zu einer Toilette nicht ausdrücklich als Mangel definiere, hätten Passagiere keinen Anspruch auf Erstattung.
Die Entscheidung der Schlichtungsstelle bestätigt, dass der Passagier die geforderten 170 Euro nicht erhalten wird. Flightright betont, dass eine Entschädigung allein aufgrund der Sitzplatzlage nach aktuellen Regelungen unwahrscheinlich bleibt. Das Ergebnis schafft damit einen Präzedenzfall für ähnliche Beschwerden in Zukunft.






