Rentenreform: Höheres Eintrittsalter und strengere Regeln für alle Arbeitnehmer
Claudius StadelmannRentenreform: Höheres Eintrittsalter und strengere Regeln für alle Arbeitnehmer
Deutschlands Rentenkommission schlägt weitreichende Reformen des Rentensystems vor
Die Pläne sehen unter anderem eine schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters sowie die Abschaffung der Möglichkeit vor, nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. Trotz Kritik an einigen Maßnahmen will die Bundesregierung die Reform vorantreiben.
Aktuell gilt in Deutschland für alle Arbeitnehmer – unabhängig von Beruf oder Arbeitsjahren – ein einheitliches Renteneintrittsalter von 67 Jahren. Die Kommission schlägt nun vor, das Renteneintrittsalter an die steigende Lebenserwartung zu koppeln. Demnach würden Arbeitnehmer im Jahr 2041 erst mit 67,5 Jahren und ab 2051 mit 68 Jahren in Rente gehen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) unterstützt diesen Vorschlag mit dem Argument, dass Spätstarter weniger in die Rentenkasse eingezahlt hätten als jene, die bereits mit 16 Jahren ins Berufsleben einträten und 45 Jahre lang arbeiteten.
Zudem soll die Regelung gestrichen werden, die ein vorzeitiges, abschlagsfreies Ausscheiden aus dem Erwerbsleben nach 45 Beitragsjahren ermöglicht. Besonders betroffen wären davon Beschäftigte in körperlich anstrengenden Berufen, die es schwer haben könnten, bis zum höheren Renteneintrittsalter zu arbeiten. Als Ausgleich sieht der Vorschlag eine „individuelle Gesundheitsprüfung“ vor, die in solchen Fällen einen früheren Rentenbeginn ermöglichen soll.
Bisher profitieren Akademiker, die in der Regel höhere Einkommen beziehen und eine höhere Lebenserwartung haben, länger von ihren Rentenbezügen. Die geplante Reform zielt darauf ab, diese Ungleichheit auszugleichen, indem alle – insbesondere Menschen ohne Hochschulabschluss – länger arbeiten müssen.
Die Rentenreform würde das Renteneintrittsalter erhöhen und die vorzeitige Verrentung für langjährige Beitragszahler erschweren. Wer in körperlich belastenden Jobs arbeitet, könnte nur nach einer Gesundheitsprüfung früher in Rente gehen. Die Änderungen sollen die Rente an die steigende Lebenserwartung anpassen.
