20 April 2026, 18:18

Regionalplan Landshut: Zweite Bürgerbeteiligung zur Windkraft und Naturschutz gestartet

Plakat mit einer Karte der vorgeschlagenen Windenergiegebiete für die 2021-Verpachtung, mit beschrifteten Standorten und numerischen Indikatoren.

Regionalplan Landshut: Zweite Bürgerbeteiligung zur Windkraft und Naturschutz gestartet

Zweite Öffentlichkeitsbeteiligung zum Regionalplan Landshut gestartet

Die zweite Runde der öffentlichen Anhörung zur Aktualisierung des Regionalplans Landshut hat begonnen. Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands Landshut hat das Verfahren am 24. Oktober 2025 eingeleitet. Bürgerinnen und Bürger, Organisationen sowie Behörden sind nun aufgerufen, die vorgeschlagenen Änderungen zu prüfen und dazu Stellung zu nehmen.

Der Entwurf der Planänderung konzentriert sich auf zentrale Aktualisierungen, darunter die überarbeitete Fassung von Kapitel B VI Energie. Dieser Abschnitt legt Vorranggebiete für die Windkraftnutzung fest. Anpassungen gab es zudem in Kapitel B I Natur und Landschaft.

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Die Anhörung läuft vom 10. November 2025 bis zum 30. Dezember 2025. In diesem Zeitraum liegen der Planentwurf, die Begründung sowie die Umweltprüfung zur Einsichtnahme aus. Die Unterlagen können während der regulären Öffnungszeiten bei der Kreisverwaltung eingesehen werden.

Interessierte haben zudem die Möglichkeit, die Verfahrensdokumente online abzurufen. Sie stehen auf der Website des Regionalen Planungsverbands Landshut sowie auf den Seiten der Regierung von Niederbayern zum Download bereit. Schriftliche oder elektronische Stellungnahmen müssen bis spätestens 30. Dezember 2025 eingereicht werden.

Rückmeldungen sind zu richten an den Regionalen Planungsverband Landshut, Gestütstraße 10, 84028 Landshut, oder per E-Mail an [email protected]. Zur Teilnahme berechtigt sind Behörden, private Stellen, anerkannte Naturschutzverbände sowie die allgemeine Öffentlichkeit. Persönliche Daten werden gemäß der Datenschutzerklärung des Verbands behandelt.

Nach Fristablauf eingereichte Beiträge werden nur berücksichtigt, sofern sie spezifische privatrechtliche Ansprüche betreffen. Die Beteiligung selbst begründet keine Rechtsansprüche für die Teilnehmenden.

Die Frist für die öffentliche Einsichtnahme endet am 30. Dezember 2025. Alle bis zu diesem Datum eingegangenen Stellungnahmen fließen in das weitere Planungsverfahren ein. Die endgültige Entscheidung über die Änderungen des Regionalplans erfolgt nach Abschluss der Anhörung.

Quelle