Regensburg verzichtet auf Vorkaufsrecht für das ehemalige Kaufhof-Gebäude am Neupfarrplatz
Klaas BarthRegensburg verzichtet auf Vorkaufsrecht für das ehemalige Kaufhof-Gebäude am Neupfarrplatz
Der Stadtrat von Regensburg hat darauf verzichtet, sein Vorkaufsrecht für das ehemalige Kaufhof-Gebäude am Neupfarrplatz auszuüben. Die Entscheidung folgt auf Wochen der Unsicherheit, nachdem der Verkauf ohne vorherige Kenntnis der Stadt abgeschlossen worden war. Stattdessen will die Verwaltung nun über Bauplanungsrecht die künftige Nutzung des Gebäudes steuern.
Erst nach Vorlage des notariell beglaubigten Kaufvertrags erfuhr die Stadt vom Verkauf. Sowohl Käufer als auch Verkäufer blieben wochenlang unerreichbar, sodass die Behörden keine Möglichkeit hatten, frühzeitig einzugreifen. Dennoch schloss der Rat einen direkten Kauf nie aus – allerdings nur unter strengen finanziellen und rechtlichen Bedingungen.
Ein großes Hindernis stellt das Erbbaurecht dar, das einen Teil des Gebäudes betrifft. Diese rechtliche Beschränkung verhindert, dass die Stadt frei über das gesamte Grundstück verfügen kann, was schnelle Revitalisierungspläne erschwert. Zudem erfordert der schlechte Bauzustand kostspielige Sanierungen, sodass der aktuelle Kaufpreis für eine öffentliche Übernahme unrealistisch ist.
Auch die Idee, das Gebäude in ein arabisch-islamisches Kulturkaufhaus umzuwandeln, wurde verworfen. Die Stadt argumentiert, ein solches Projekt würde nicht als breiter Publikumsmagnet für alle Bürger dienen. Stattdessen setzt Regensburg auf seine Bauaufsichtsbehörde, um die Entwicklung zu lenken. Neue, strengere Bauvorschriften sollen nun eingeführt werden, um die künftige Nutzung des Areals zu kontrollieren.
Ein Erwerb über das Vorkaufsrecht galt als undurchführbar, da dies den Kauf des gesamten umliegenden Gebiets erfordert hätte – ein Geschäft, das als finanziell unattraktiv eingestuft wurde. Zudem bestätigte die Stadt, keinen Kontakt zum Käufer oder zu einer angeblichen Investorengruppe im Zusammenhang mit dem Verkauf gehabt zu haben.
Da ein direkter Kauf nun vom Tisch ist, konzentriert sich Regensburg darauf, verschärfte Planungsauflagen durchzusetzen. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass das ehemalige Kaufhof-Gebäude den langfristigen Zielen der Stadt für das Viertel entspricht. Die nächsten Schritte des Rates hängen davon ab, wie der neue Eigentümer auf die aktualisierten Vorgaben reagiert.






