15 May 2026, 16:21

Merz blockiert Wahlalter 16 – "Volle Mündigkeit erst mit 18"

Schwarz-weißes Porträt von Johann Wolfgang von Goethe in einer schwarzen Robe auf einem alten Dokument aus dem Jahr 1789.

Merz blockiert Wahlalter 16 – "Volle Mündigkeit erst mit 18"

Bundeskanzler Friedrich Merz hat eine Absenkung des Wahlalters für Bundestagswahlen von 18 auf 16 Jahre ausgeschlossen. Diese Entscheidung trifft er trotz anhaltender Debatten über eine stärkere politische Teilhabe von Jugendlichen. Derzeit dürfen nur Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren an den Wahlen zum Bundestag teilnehmen.

Merz begründete seine Haltung damit, dass das 18. Lebensjahr der richtige Zeitpunkt für die volle politische Mündigkeit sei. In diesem Alter erreichten Menschen die Volljährigkeit und übernähmen volle Verantwortung, so der Kanzler. Seine Position umfasst auch das passive Wahlrecht – also das Recht, sich wählen zu lassen –, das seiner Meinung nach ebenfalls bei 18 Jahren bleiben sollte.

Obwohl in einigen Bundesländern 16-Jährige bereits bei Landtags- und Kommunalwahlen wahlberechtigt sind, zeigt sich Merz skeptisch. Er hinterfragte, warum nur das aktive Wahlalter gesenkt werden solle, statt beide Rechte – das aktive und passive Wahlrecht – anzugleichen. Zwar sei er offen für Gegenargumente, doch bisher habe ihn keines überzeugt.

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Aktuell dürfen 16-Jährige bereits an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen. Merz sieht jedoch keinen Grund, diese Regelung auf Bundestagswahlen auszuweiten. Er betont, dass eine einheitliche Altersgrenze notwendig sei.

Das Wahlalter für Bundestagswahlen bleibt somit vorerst bei 18 Jahren. Merz’ Entscheidung hält das aktive und passive Wahlrecht deckungsgleich und lehnt eine Absenkung ab. Die Diskussion über die politische Beteiligung junger Menschen wird jedoch in anderen Bereichen der Politik voraussichtlich weitergehen.

Quelle