Mann tötet Taube mit Tritt in Kulmbach – jetzt droht ihm eine Anklage
Katarina OrtmannTaube durch Tritt getötet - Untersuchungen nach Tierschutzrecht - Mann tötet Taube mit Tritt in Kulmbach – jetzt droht ihm eine Anklage
Ein 58-jähriger Mann aus Kulmbach in Bayern muss sich nun wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz verantworten. Der Vorfall ereignete sich vergangenen Freitag an einem Imbissstand auf dem Holzmarkt, als der Mann eine Taube mit einem Tritt tötete. Augenzeugen griffen sofort ein und alarmierten die Polizei.
Der Streit eskalierte, nachdem die Taube eine zu Boden gefallene Pommes frites gefressen hatte. Der Mann trat das Tier zunächst auf den Schwanz, bevor er es mit einem zweiten, tödlichen Tritt traf.
Passanten beobachteten den Angriff und hielten den Verdächtigen fest, bis die Beamten eintrafen. Die Polizei hat die Ermittlungen übernommen, doch Details zu den genauen Ermittlungsschritten wurden bisher nicht bekannt gegeben.
Nach deutschem Recht kann das Töten oder Verletzen eines Wirbeltiers ohne rechtfertigenden Grund mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Ähnliche Fälle in Bayern – wie die Vergiftung von Tauben mit Carbofuran in der Nähe von Nittendorf – führten nach toxikologischen Untersuchungen zu schnellem polizeilichem Handeln. Allerdings gibt es keinen bekannten Präzedenzfall, der den genauen Umständen in Kulmbach entspricht.
Der Beschuldigte muss nun mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Das Verfahren wird nach dem Tierschutzgesetz geführt, das Tiere vor unnötigem Leid schützen soll. Die Behörden haben bisher keine weiteren Angaben zu möglichen Strafen oder Verhandlungsterminen gemacht.






