Hobbyjäger aus Bayern wegen grausamer Jagdmethoden verurteilt
Lasse Böckmann, ein Hobbyjäger aus Cham in Bayern, hat einen Strafbefehl wegen des widerrechtlichen Tötens von Tieren erhalten. Im Mittelpunkt des Falls stehen seine umstrittenen Jagdmethoden, die bundesweit für Aufsehen gesorgt haben. Seine mit einer Kopfkamera aufgenommenen Videos haben eine Debatte ausgelöst und dem Ansehen der Jägerverbände geschadet.
Böckmann wird vorgeworfen, Jagdhunde eingesetzt zu haben, um Wildschweine bis zur Erschöpfung zu hetzen, bevor er sie mit einem Saupacker tötete. Die Hunde sollen die Tiere demnach an Kehle, Ohren oder Rüssel festhalten und ihnen so erhebliche Schmerzen und Qualen zufügen. Die Behörden gehen davon aus, dass ihm bewusst war, dass diese Methode gegen jagdrechtliche Vorschriften und ethische Grundsätze verstößt.
Nicht die Jägergemeinschaft, sondern die Justiz hat gegen Böckmann vorgegangen. Seine im Internet veröffentlichten, drastischen Aufnahmen von Schweinejagden haben die Kontroverse weiter angeheizt. Böckmann betreibt zudem einen Online-Shop für Jagdzutaten.
Die Strafe beläuft sich auf 80 Tagessätze zu je 60 Euro. Zudem gibt Böckmann an, dass ihm der Jagdschein entzogen worden sei. Der Strafbefehl wirft ihm vor, einen Wirbeltier ohne rechtfertigenden Grund getötet zu haben. Die Gesamtstrafe beträgt 4.800 Euro. Die Entscheidung unterstreicht die rechtlichen Grenzen der Jagdausübung in Bayern.






