14 March 2026, 00:20

Historisches Urteil: OpenAI muss GEMA für KI-Training mit Songtexten zahlen

Zwei Personen in einer hitzigen Diskussion mit erhobenen und verteidigenden Haltungen, mit "Der Kampf um die Urheberrechte" in fetter gelber Schrift über ihnen, vor einem tiefblauen Nachthimmel mit Sternen.

Historisches Urteil: OpenAI muss GEMA für KI-Training mit Songtexten zahlen

Ein deutsches Gericht hat in einem richtungsweisenden Verfahren gegen OpenAI entschieden, das von der GEMA, der deutschen Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, angestrengt wurde. Das Urteil bestätigt, dass KI-Unternehmen Lizenzgebühren zahlen müssen, wenn sie urheberrechtlich geschütztes Material zur Schulung ihrer Systeme nutzen. Die Entscheidung markiert einen bedeutenden Moment im anhaltenden Konflikt zwischen Künstlern und Technologiekonzernen um digitale Rechte.

Die GEMA hatte OpenAI vorgeworfen, ohne Erlaubnis Songtexte zur Schulung von ChatGPT verwendet zu haben. Das Gericht wies die Verteidigung des Unternehmens zurück und stellte fest, dass die KI des Unternehmens effektiv geschützte Werke reproduziert – selbst wenn sie diese nicht direkt speichert.

Der Fall begann, als die GEMA rechtliche Schritte gegen OpenAI einleitete, weil das Unternehmen urheberrechtlich geschützte Liedtexte in seinen Trainingsdaten genutzt hatte. Die Organisation argumentierte, das Unternehmen habe es versäumt, die notwendigen Lizenzen zu erwerben, und entziehe den Künstlern damit eine faire Vergütung. OpenAI entgegnete, seine KI generiere Antworten eigenständig und speichere keine Texte ab. Das Gericht lehnte diese Argumentation ab und urteilte, dass der Prozess dennoch eine Vervielfältigung im Sinne des Urheberrechts darstelle.

Während der Verhandlung kritisierte der Richter den Ansatz von OpenAI und erklärte, die Mitarbeiter hätten es besser wissen müssen, als fremde Werke ohne Genehmigung zu nutzen. Diese Aussage erinnerte an eine Kritik aus dem Jahr 2011 des Musikers und Autors Sven Regener, der Internetgiganten wie YouTube vorgeworfen hatte, Künstler auszubeuten. Regener, der Plattformen damals vorwarf, kreative Arbeiten zu "stehlen", wurde in der Urteilsbegründung direkt zitiert.

Diese Entscheidung folgt auf eine Welle von Klagen deutscher Verwertungsgesellschaften in den vergangenen zwei Jahren. Zwischen 2024 und 2026 reichten Organisationen wie die VG Wort (Autoren), der VSF (Designer) und die GVU (Gebärdensprachdolmetscher) Klagen gegen Meta, Google und Microsoft ein. Beispiele sind die Klage der GEMA gegen Google 2025 in München oder die Aktion der VG Wort gegen Meta 2024 in Hamburg. Die meisten Fälle betrafen die unrechtmäßige Nutzung geschützter Werke für das Training von KI-Systemen.

Obwohl die GEMA für ihre harte Haltung Kritik geerntet hat, positioniert sich die Gesellschaft als Beschützerin künstlerischer Werte gegen die Tech-Riesen. Das Urteil unterstreicht, dass traditionelle Institutionen neue Technologien rechtlich in die Schranken weisen können, wenn diese die Rechte von Schöpfern bedrohen. Gleichzeitig sendet es an andere Berufsverbände das Signal, dass Klagen gegen KI-Unternehmen aussichtsreich sein können.

Das Urteil setzt einen Präzedenzfall: KI-Entwickler müssen das Urheberrecht beachten, wenn sie ihre Modelle trainieren. OpenAI behält zwar das Recht, in Berufung zu gehen, doch die Entscheidung sendet eine klare Botschaft zur digitalen Verantwortung. Für Künstler und Rechteinhaber eröffnet das Urteil einen Weg, in einer Ära rasanten technologischen Wandels faire Vergütung durchzusetzen.

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