Grenzpolizei beschlagnahmt Hitler-Feuerzeug bei Routinekontrolle in Mittenwald
Klaas BarthGrenzpolizei beschlagnahmt Hitler-Feuerzeug bei Routinekontrolle in Mittenwald
Ein 25-jähriger Italiener geriet in rechtliche Schwierigkeiten, nachdem deutsche Grenzpolizisten bei einer Routinekontrolle in der Nähe von Mittenwald einen Feuerzeug mit einem Abbild Adolf Hitlers entdeckt hatten. Der Vorfall ereignete sich am Montag an einer Grenzübergangsstelle bei Mittenwald.
Bundespolizisten hielten den Mann an der Kontrollstelle an. Bei der Durchsuchung seines Fahrzeugs fanden die Beamten das Feuerzeug in einem Fach neben dem Lenkrad. Auf dem Feuerzeug war deutlich ein Porträt Adolf Hitlers sowie dessen Unterschrift zu erkennen.
Der Mann gab an, das Feuerzeug regelmäßig zu benutzen. Trotz des Fundes durfte er seine Reise fortsetzen – allerdings ohne das beschlagnahmte Gegenstand. Nach deutschem Recht (§ 86a StGB) ist das öffentliche Zeigen von Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen, darunter auch nationalsozialistische Abzeichen, verboten. Gerichte haben diese Regelung wiederholt bestätigt, insbesondere in Fällen wie Grenzkontrollen oder im öffentlichen Nahverkehr.
Gegen den Mann wurde nun Strafanzeige wegen des Einführens und Gebrauchs solcher Symbole erstattet. Die Behörden leiteten formelle Schritte ein, bevor sie ihn seine Fahrt fortsetzen ließen. Das Feuerzeug wurde beschlagnahmt, und das Verfahren wird nach deutschem Recht weiterverfolgt. Das öffentliche Zeigen oder Einführen von NS-Symbolen bleibt in Deutschland verboten. Dass der Mann angab, das Feuerzeug regelmäßig zu nutzen, änderte nichts an den rechtlichen Konsequenzen des Fundes.






