Gericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit gegen Stefan Gelbhaar teilweise recht
Katarina OrtmannGericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit gegen Stefan Gelbhaar teilweise recht
Ein Hamburger Gericht hat im Rechtsstreit zwischen der Grünen-Politikerin Klara Schedlich und dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar zugunsten Schedlichs entschieden. Das Urteil erlaubt ihr, bestimmte Aussagen über Gelbhaar zu wiederholen – trotz dessen Leugnung mehrerer #MeToo-Vorwürfe. Der Fall geht auf eine eidesstattliche Versicherung zurück, die Schedlich 2024 dem Rundfunksender RBB vorlegte.
Der Streit begann, als gegen Gelbhaar mehrere #MeToo-Vorwürfe bekannt wurden. Viele dieser Anschuldigungen erwiesen sich später als unbelegt, woraufhin der RBB eine öffentliche Entschuldigung veröffentlichte. Dennoch verlor Gelbhaar aufgrund der Affäre seine sichere Nominierung für die Bundestagswahl 2025 und schied bereits Anfang desselben Jahres vorzeitig aus dem Parlament aus.
In ihrer eidesstattlichen Erklärung hatte Schedlich konkrete Aussagen über Gelbhaar getroffen, die dieser vehement bestritt. Das Oberlandesgericht Hamburg kam zu dem Schluss, dass Teile des Streits auf widersprüchlichen Darstellungen beruhten. Zwar fehlte für manche Vorwürfe die Beweislage, doch das Gericht gestattete Schedlich dennoch, bestimmte Äußerungen unter dem Schutz der Meinungsfreiheit zu wiederholen.
Gelbhaar beteuerte durchgehend, die Vorwürfe seien falsch und hätten seinem Ruf schwer geschadet. Seine politische Karriere litt darunter erheblich – seine Partei distanzierte sich im Zuge der Kontroverse von ihm. Das Urteil setzt nun einen Präzedenzfall dafür, wie künftig ähnliche Auseinandersetzungen zwischen Personen des öffentlichen Lebens behandelt werden.
Der Richterspruch bedeutet zwar einen juristischen Erfolg für Schedlich, lässt aber zentrale Fragen zu den ursprünglichen Vorwürfen offen. Gelbhaars Rückzug aus der Politik folgte auf den Verlust seiner Kandidatur und die anhaltende öffentliche Kritik. Der Fall veranlasste den RBB zudem, seine frühere Berichterstattung zurückzunehmen und sich dafür zu entschuldigen.






