Freiburg scheitert mit Klage gegen Pflicht zur Geflüchteten-Zahlkarte – und droht mit rechtlichen Schritten
Klaas BarthFreiburg scheitert mit Klage gegen Pflicht zur Geflüchteten-Zahlkarte – und droht mit rechtlichen Schritten
Die Landesregierung hat den Antrag Freiburgs abgelehnt, sich von der Pflicht zur Einführung eines vorab bezahlten Zahlkartensystems für Geflüchtete befreien zu lassen. Die Entscheidung löste Kritik bei lokalen Politikern aus, die die Regelung als unnötige Bürokratie bezeichnen und bemängeln, dass die versprochene Unterstützung ausbleibt.
Streitpunkt ist das Kommunalabweichungsgesetz, das Städten unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, von Landesvorgaben abzuweichen. Dennoch lehnte die Landesregierung Freiburgs Befreiungsantrag ab und zwang die Stadt nach einer Weisung des Regierungspräsidiums Freiburg zur Umsetzung des Systems.
Die Freiburger SPD übt scharfe Kritik. Ismael Hares, migrationspolitischer Sprecher der SPD+JF-Fraktion, nannte die Entscheidung „unverständlich“ und verwies auf zusätzliche Kosten und Verwaltungsaufwand ohne erkennbaren Nutzen. Viviane Sigg, SPD-Landtagsabgeordnete, kritisierte die Ausgestaltung des Gesetzes: Kommunen hätten kaum Möglichkeiten, gegen Ablehnungen vorzugehen, und die versprochene Entlastung für die lokalen Behörden sei nie eingetroffen.
Der Gemeinderat erwägt nun rechtliche Schritte gegen den Beschluss. Die Rechtsabteilung der Stadt stuft die Erfolgsaussichten jedoch als gering ein. Zwar hatten sich Verwaltung und Ratsmehrheit zunächst gegen die Einführung der Zahlkarte ausgesprochen, doch setzten sie die Landesvorgabe schließlich um. Die Stadt argumentiert, das System belaste die Finanzen und Verwaltung unnötig und schränke die finanzielle Selbstbestimmung von Geflüchteten ein. Der Konflikt bleibt ungelöst – eine Klage wird weiterhin geprüft.






