Eisbären Landshut scheitern mit Protest gegen Spielstrafe – Disziplinarkommission lehnt ab
Franka KallertEisbären Landshut scheitern mit Protest gegen Spielstrafe – Disziplinarkommission lehnt ab
Eisbären Landshut scheitern mit nachträglichem Protest gegen Spielstrafe
Der Versuch des EV Landshut, eine im Spiel verhängte Strafe im Nachhinein über ein disziplinarisches Verfahren anzufechten, ist gescheitert. Zwar hatte der Playoff-Gegner des Clubs eine Überprüfung beantragt, doch die Verantwortlichen wiesen den Fall umgehend ab. Auch eine zweite Beschwerde wegen eines angeblichen Spearing-Vorfalls wurde als unzulässig zurückgewiesen.
Ausgangspunkt des Streits war ein Antrag Landshuts auf eine nachträgliche Sperre, obwohl die Strafe bereits während der Partie verhängt worden war. Die Disziplinarkommission prüfte den Antrag, lehnte jedoch weitere Maßnahmen mit Verweis auf die DEL-Regel 42 und damit zusammenhängende Bestimmungen ab.
Ein separater Vorwurf wegen eines mutmaßlichen Spearing-Zwischenspiels wurde aus formalen Gründen abgewiesen. Die zuständigen Gremien erklärten ihn für unzulässig und schlossen beide Verfahren ohne zusätzliche Sanktionen ab.
Über ähnliche Vorfälle in der Vergangenheit, an denen Landshut in der DEL2 oder anderen Ligen beteiligt gewesen wäre, wurden keine Details bekannt. Aktuelle Disziplinarakten der Alps Hockey League – die mit diesem Fall nicht in Verbindung stehen – zeigen allerdings Geldstrafen wegen verbaler Angriffe, Bedrohungen von Trainern und Fehlverhaltens nach Spielende, wobei es sich dabei um andere Mannschaften und Wettbewerbe handelte.
Mit den Entscheidungen der Disziplinarkommission bleibt die ursprüngliche Strafe bestehen. Gegen den EV Landshut werden keine weiteren Konsequenzen verhängt, und die Playoff-Serie wird unter den bestehenden Regelungen fortgesetzt. Vonseiten der Liga sind keine zusätzlichen Schritte oder Nachprüfungen zu erwarten.






