DB-Chef Nagl warnt vor rechtlichen Risiken bei Italos Markteintritt 2028
Franka KallertDB-Chef Nagl warnt vor rechtlichen Risiken bei Italos Markteintritt 2028
Philipp Nagl, Vorstandsvorsitzender der DB InfraGO, hat sich gegen Pläne ausgesprochen, eine kurzfristige „Neueinsteiger-Klausel“ für den italienischen Bahnbetreiber Italo einzuführen. Das Vorhaben soll Italo den Einstieg in den deutschen Fernverkehrsmarkt ab 2028 erleichtern. Nagl warnt jedoch, dass ein solcher Schritt rechtliche Risiken und langwierige Streitigkeiten nach sich ziehen könnte.
Nagl kritisierte die Idee von Sonderbedingungen für Italo als „rechtlich prekär“. Er argumentierte, dass zwingend umgesetzte Übergangslösungen wenig sinnvoll seien – insbesondere vor dem Hintergrund der bevorstehenden EU-Kapazitätsverordnung. Dieser neue Rechtsrahmen, der 2031 in Kraft treten soll, wird verbindliche Regeln für den Wettbewerb im Schienenverkehr schaffen.
Der Vorstandsvorsitzende verwies zudem auf frühere Probleme mit mehrjährigen Vereinbarungen aus dem Jahr 2017, die aufgrund ihrer Komplexität und rechtlichen Unsicherheiten gescheitert seien. Er warnte, dass eine kurzfristige Klausel für Italo bereits innerhalb von 18 Monaten vor Gericht landen und möglicherweise als nicht konform mit EU-Recht eingestuft werden könnte.
Trotz seiner Bedenken zeigt sich Nagl grundsätzlich offen für mehr Wettbewerb im Fernverkehr. Er betonte, dass die DB InfraGO als Infrastrukturunternehmen keine bestimmten Betreiber bevorzugt. Vielmehr müsse der Fokus darauf liegen, dass der Wettbewerb langfristig den Fahrgästen zugutekommt.
Nagls Warnungen unterstreichen die möglichen rechtlichen Fallstricke einer beschleunigten Markteinführung von Italo. Ohne stabile Regelungen bis 2031 könnten kurzfristige Lösungen zu weiteren Verzögerungen und Klagen führen. Die Debatte dreht sich nun darum, wie sich Wettbewerb und Rechtssicherheit im deutschen Schienenverkehr in Einklang bringen lassen.






