Bundesregierung will Schöffen-Bewerber künftig strenger prüfen – mit Verfassungsschutz-Beteiligung
Franka KallertBundesregierung will Schöffen-Bewerber künftig strenger prüfen – mit Verfassungsschutz-Beteiligung
Bundesjustizministerium plant strengere Überprüfung von Schöffen-Bewerbern
Das Bundesjustizministerium will die Auswahlverfahren für ehrenamtliche Richter verschärfen. Ziel des Vorhabens ist es, sicherzustellen, dass nur Personen, die sich zur freien demokratischen Grundordnung bekennen, diese Ämter ausüben können.
Geplant ist eine Änderung des Deutschen Richtergesetzes, um die Auswahlkriterien zu präzisieren. Eine der vorgeschlagenen Neuerungen sieht vor, dass Bewerber künftig eine verbindliche schriftliche Erklärung abgeben müssen, in der sie ihre Unterstützung für demokratische Werte bestätigen. Zudem erwägt das Ministerium, das Bundesamt für Verfassungsschutz in den Überprüfungsprozess einzubinden.
Günter Krings, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, befürwortet ein bundesweit einheitliches und verpflichtendes Prüfverfahren vor jeder Ernennung. Die Unionsfraktion spricht sich außerdem für eine stärkere Einbindung der Sicherheitsbehörden bei der Auswahl der Kandidaten aus.
Die AfD kritisiert die Pläne scharf. Tobias Matthias Peterka, rechtspolitischer Sprecher der Partei, argumentiert, die bestehenden Regelungen seien bereits ausreichend. Jeder Richter sei ohnehin an die freiheitliche demokratische Grundordnung gebunden – weitere Änderungen seien daher überflüssig.
Die geplanten Novellen würden die Überprüfung von Schöffen-Bewerbern deutlich verschärfen. Die Vorhaben des Ministeriums könnten zu einem strengeren Auswahlverfahren führen, das schriftliche Bekenntnisse und möglicherweise die Beteiligung von Bundesbehörden vorsieht. Während die CDU/CSU die Maßnahmen unterstützt, lehnt die AfD sie als unnötig ab.
