Bundesjustizministerium will Kinder besser vor häuslicher Gewalt schützen
Katarina OrtmannBundesjustizministerium will Kinder besser vor häuslicher Gewalt schützen
Bundesjustizministerium plant strengere Regeln zum Schutz von Kindern vor häuslicher Gewalt
Das deutsche Bundesjustizministerium hat neue Maßnahmen vorgeschlagen, um Kinder besser vor den Folgen häuslicher Gewalt zu schützen. Dem Entwurf zufolge könnten gewalttätige Eltern künftig den Kontakt zu ihren Kindern verlieren – selbst wenn sich die Gewalt nicht direkt gegen das Kind richtete. Ziel der Initiative ist es, Opfer innerhalb von Familien wirksamer zu schützen.
Die von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vorangetriebene Reform würde Familiengerichten erweiterte Befugnisse einräumen, den Umgang oder sogar den Kontakt zwischen einem gewalttätigen Elternteil und seinen Kindern einzuschränken oder zu verbieten. Dies soll insbesondere dann gelten, wenn Gewalt gegen den Partner oder die Partnerin eine Gefahr für die Sicherheit des Opfers darstellt. Richter könnten zeitweilige oder dauerhafte Kontaktverbote verhängen, sofern dies notwendig erscheint, um weitere Schäden zu verhindern.
Der Entwurf sieht jedoch keine pauschalen Verbote vor. Stattdessen sollen Gerichte jeden Fall individuell prüfen und dabei Faktoren wie Schwere, Häufigkeit und Wiederholungsgefahr der Gewalt abwägen. In weniger schweren Fällen könnten Richter statt eines vollständigen Kontaktsverbots auch begleitete Besuche zulassen.
Die Reform ist Teil einer umfassenderen Initiative zur Stärkung des Familienrechts, die sicherstellen soll, dass häusliche Gewalt in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren stärker berücksichtigt wird. Behörden betonen, dass Kinder selbst dann schwerwiegende seelische Schäden davontragen können, wenn sie nicht unmittelbar Opfer der Gewalt werden.
Sollten die Änderungen verabschiedet werden, stünden den Gerichten künftig mehr Instrumente zur Verfügung, um Kinder in gewaltbelasteten Haushalten zu schützen. Das Justizministerium stellt klar, dass Entscheidungen weiterhin im Einzelfall getroffen werden – stets mit dem Schutz der Opfer als oberste Priorität. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss der Entwurf nun weitere Prüfungen durchlaufen.






