BGH-Urteil: Bauunternehmen zahlt volle Reparaturkosten für mangelhaften Silo nach 13 Jahren
Claudius StadelmannBGH-Urteil: Bauunternehmen zahlt volle Reparaturkosten für mangelhaften Silo nach 13 Jahren
Jahrzehntelanger Rechtsstreit um mangelhaften Silo endet mit Grundsatzurteil
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem langjährigen Rechtsstreit um einen fehlerhaften Fahrsilo ein endgültiges Urteil gefällt: Ein Bauunternehmen muss die vollen Reparaturkosten tragen – obwohl die Anlage jahrelang genutzt wurde. Der Fall begann, als ein Landwirt 2010 kurz nach der Fertigstellung Risse in dem neu errichteten Silo entdeckte.
Der Silo war im September 2010 für den Bauern errichtet worden. Schon wenig später zeigten sich erste Risse in der Konstruktion. 2013 ließ der Landwirt unabhängige Gutachter die Mängel bewerten. Drei Jahre später klagte er auf Vorschusszahlung von 120.000 Euro für die anstehenden Reparaturen.
Das Landgericht Ansbach gab dem Bauern zunächst in vollem Umfang recht und sprach ihm die geforderte Summe zu. Das Oberlandesgericht Nürnberg reduzierte die Entschädigung später jedoch um ein Drittel. Die Richter argumentierten, der Landwirt habe über Jahre hinweg Nutzen aus dem Silo gezogen und müsse sich daher an den Kosten beteiligen.
Der Fall landete schließlich vor dem Bundesgerichtshof. Das höchste deutsche Zivilgericht bestätigte nun, dass das Bauunternehmen die Mängel vollständig beheben muss. In der Begründung hieß es, der Landwirt habe Anspruch auf einen mangelfreien Silo – genau wie vertraglich zugesichert. Die Nutzungsdauer oder der Zustand nach der Reparatur spielten dabei keine Rolle.
Mit dem Urteil muss das Bauunternehmen nun die gesamten 120.000 Euro für die Instandsetzung zahlen. Der Landwirt erhält damit die ursprünglich geforderte Summe in voller Höhe, ohne sich an den Kosten beteiligen zu müssen. Die Entscheidung unterstreicht den Grundsatz, dass Bauunternehmen vertragsgemäß fehlerfreie Bauwerke liefern müssen.






