Beamtenbund warnt vor verfassungswidriger Besoldungsreform der Regierung
Klaas BarthBeamtenbund warnt vor verfassungswidriger Besoldungsreform der Regierung
Deutscher Beamtenbund (DBB) übt scharfe Kritik an Regierungsentwurf zur Besoldungsreform
Der Deutsche Beamtenbund (DBB) hat schwere Bedenken gegen den Entwurf des Bundes für eine Reform der Besoldung geäußert. Zwar begrüßt die Gewerkschaft Teile des Plans, doch kritisiert sie, dass zentrale Elemente gegen verfassungsrechtliche Grundsätze verstoßen.
Die von Innenminister Alexander Dobrindt vorangetriebenen Änderungen zielen darauf ab, die Gehaltsstruktur für Bundesbeamte neu zu ordnen – doch Kritiker monieren, dass die Anpassungen in einigen Bereichen zu weit gehen. Laut Entwurf sollen die Einstiegsgehälter für Bundesbeamte steigen, wobei Neueinstellungen künftig direkt in die zweite Besoldungsstufe eingruppiert werden. Zudem wird das langjährige „Alleinverdiener-Prinzip“ abgeschafft. Stattdessen soll bei der Berechnung ein fiktives Partnereinkommen von etwa 20.000 Euro jährlich zugrunde gelegt werden.
Für Beamte der höheren Besoldungsgruppe B fallen die Erhöhungen geringer aus als für die untere A-Gruppe. Besonders problematisch sieht der DBB die geplante Lücke von nur 1,6 Prozent zwischen den Stufen B3 und B4. Nach eigener Analyse verfehle dies die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Mindestdifferenzierung zwischen den Besoldungsgruppen.
Die Kritik der Gewerkschaft stützt sich auf zwei rechtliche Grundsätze: das Leistungsprinzip, das die Besoldung an die individuelle Leistung knüpft, und die Differenzierungsregel, die klare Abstände zwischen den Gehaltsstufen sicherstellen soll. Der DBB hält die Kürzung der Bezüge aufgrund eines fiktiven Partnereinkommens für rechtlich unzulässig und fordert eine vollständige Überprüfung der Einkommensabstände in der B-Besoldung.
Auf Anfrage ging das Innenministerium nicht auf die Bedenken zu den Anpassungen in der B-Skala ein.
Die Forderungen des DBB verdeutlichen die Spannungen zwischen den Reformzielen der Regierung und den bestehenden rechtlichen Maßstäben. Sollte der Entwurf unverändert bleiben, drohen verfassungsrechtliche Klagen wegen mangelnder Besoldungsgerechtigkeit.
Die Gewerkschaft besteht darauf, dass ein finales Gesetz das Leistungsprinzip einhalten und ausreichende Gehaltsabstände zwischen den Besoldungsgruppen gewährleisten muss.






