Bayern führt ab 2026 die Behördennummer 115 flächendeckend ein
Bayern schließt sich am 1. Mai 2026 vollständig der bundesweiten Behördennummer 115 an
Der Schritt folgt einer Initiative der Bundesregierung, den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen in allen 16 Bundesländern zu vereinheitlichen. Bisher war Bayern eines der letzten Länder, das den Service flächendeckend einführte – inklusive des Gebärdensprachangebots für gehörlose und hörgeschädigte Bürgerinnen und Bürger.
Die Nummer 115 dient als zentrale Anlaufstelle für alle behördlichen Anfragen und umfasst Dienstleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Die Mitarbeiter beantworten Fragen von A bis Z, leiten Bürger an die zuständigen Stellen weiter oder geben direkt Auskunft. Die Hotline ist montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar.
Die Entscheidung Bayerns steht im Einklang mit dem Onlinezugangsgesetz, das die Länder verpflichtet, einheitliche digitale und telefonische Zugänge zur Verwaltung anzubieten. Während einige bayerische Städte wie München den 115-Service bereits nutzten, sorgt die Ausweitung nun für eine vollständige landesweite Abdeckung. Die bestehende Bürgerhotline Bayern direkt sowie kommunale Dienstleistungen bleiben parallel bestehen.
Der 115-Service umfasst auch ein Gebärdentelefon, das gehörlosen und hörgeschädigten Menschen den Zugang ermöglicht. Dieses Angebot fehlte bisher in Teilen Bayerns, obwohl es in anderen Bundesländern seit dem bundesweiten Start am 1. Mai 2024 verfügbar ist.
Ab Mai 2026 haben alle Bürgerinnen und Bürger in Bayern Zugang zur Behördennummer 115. Die Änderung bringt das Land auf Bundesniveau und garantiert eine einheitliche Unterstützung. Bestehende lokale und regionale Hotlines bleiben neben dem neuen System weiterhin in Betrieb.






