Bayern fördert Volksmusikprojekte mit bis zu 3.000 Euro pro Vorhaben
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat fördert künstlerisch Projekte im Bereich der Volksmusik. Mit der Initiative sollen Traditionen bewahrt und gleichzeitig der Austausch mit anderen Musikstilen angeregt werden. Schulen und lokale Vereine können ab sofort Fördergelder in Höhe von bis zu 3.000 Euro pro Projekt beantragen.
Volksmusik gilt in Bayern als zentraler Bestandteil der kulturellen Identität. Verantwortliche betonen, sie sei ein gemeinschaftliches Gut, das zur Prägung und Stärkung des Zusammenhalts beitrage. Das Ministerium erhofft sich von den geförderten Vorhaben eine verstärkte Vernetzung der Menschen und eine Verbesserung des sozialen Miteinanders.
Bewerbungen sind sowohl für ganzjährige als auch für halbjährige Projekte möglich. Interessierte müssen ihre Anträge bis zum 31. März 2026 für das Schuljahr 2026/27 einreichen. Gefördert werden Aktivitäten, die traditionelle Musik lebendig halten und zugleich neue kreative Wege beschreiten.
Das Programm sieht eine Förderung von bis zu 3.000 Euro pro Jahresprojekt vor. Erfolgreiche Antragsteller können die Mittel für die Volksmusikbildung sowie für Aufführungen einsetzen. Die Frist für die Einreichung endet am 31. März 2026.






